Gratis Zahnspange
Seit 1. Juli 2015 gibt es in Österreich die Gratis Zahnspange: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit einer schweren Zahn- oder Kieferfehlstellung (IOTN 4 oder 5) bekommen die kieferorthopädische Behandlung von der Krankenkasse bezahlt – ohne Selbstbehalt und ohne Zuzahlung. Auf dieser Informationsseite finden Sie alles Wichtige zu Voraussetzungen, Ablauf und den zertifizierten Vertragsinstituten in Wien.
Kostenlose Erstberatung: Ob Ihr Kind Anspruch auf die Gratis Zahnspange hat, klärt ein unverbindliches Beratungsgespräch beim Vertragskieferorthopäden. In Wien vereinbaren Sie Ihren Termin bei Zahnregulierung Eltz (Tel. 01 3583 100, 1010 Wien) oder Zahnregulierung Votiv (Tel. 01 407 7029, 1090 Wien) – oder direkt über die Online-Terminbuchung. Kurze Wartezeit, Termine sofort.
Die Gratis Zahnspange auf einen Blick
- Für wen: Kinder und Jugendliche, die beim Einsetzen der Zahnspange noch keine 18 Jahre alt sind.
- Voraussetzung: schwere Zahn- oder Kieferfehlstellung nach IOTN-Stufe 4 oder 5 (Index of Orthodontic Treatment Need) – festgestellt vom Vertragskieferorthopäden.
- Kosten: 0 Euro – Beratung, Diagnostik, Behandlung und der erste Retainer zum Abschluss sind inkludiert. Sie zahlen nichts dazu.
- Was: je nach Alter eine abnehmbare Zahnspange (Frühbehandlung, meist vor dem 10. Geburtstag) oder eine festsitzende Zahnspange mit Metallbrackets (Hauptbehandlung ab dem bleibenden Gebiss).
- Wo in Wien: bei den zertifizierten Vertragsinstituten Zahnregulierung Eltz (1010 Wien) und Zahnregulierung Votiv (1090 Wien). Offen für Kinder aus ganz Österreich.
- Mitzubringen: nur die e-card des Kindes. Keine Überweisung nötig.
Die Gratiszahnspange ist für alle Kinder und Jugendlichen mit komplexen Fehlstellungen gedacht und damit eine große finanzielle Entlastung für Familien: Eine kieferorthopädische Behandlung kostet privat schnell mehrere tausend Euro. Die zertifizierten Kieferorthopäden verwenden hochwertige, silberne Brackets, um ein gesundes und schönes Lächeln schnell und sanft zu erreichen.
Warum sollte man Zahnfehlstellungen korrigieren lassen?
Wir empfehlen Eltern, ab dem 5. bis 6. Lebensjahr ihres Kindes einen ersten Beratungstermin für eine Zahnregulierung bei einem Kieferorthopäden zu vereinbaren. Je früher eine Fehlstellung erkannt wird, desto sanfter und kürzer ist in der Regel die Behandlung.
Die Gründe dafür sind vielfältig:
- Erstens kann eine Zahnregulierung für die Gesundheit Ihres Kindes wichtig sein. Zahnfehlstellungen haben nämlich nicht nur ästhetische Auswirkungen, sie können, sofern unbehandelt, die weitere Entwicklung des Kindes hemmen oder stören. Viele Krankheitsbilder bringen Eltern zunächst vielleicht gar nicht mit einer Zahnfehlstellung in Verbindung. Oder wussten Sie, dass Kinder mit einem Kreuzbiss oft auch unter einer Fehlstellung des Beckens und der Wirbelsäule leiden? Dass Infektionen oder Konzentrationsprobleme mit einem verengten Oberkiefer zusammenhängen können? Wenn man rechtzeitig mit einer kieferorthopädischen Behandlung, genauer gesagt mit einer Zahnspange beginnt, kann man sich Spätfolgen wie Operationen oder schwerwiegende Fehlstellungen und damit verbundene gesundheitliche Folgeschäden im späteren Leben ersparen.
- Zweitens führen Zahn- und Kieferfehlstellungen oft dazu, dass Kinder in der Schule ausgelacht oder verspottet werden. Durch diesen sozialen Druck können schon früh psychische Belastungen entstehen, die man durch eine Zahnregulierung vermeiden kann. Sehen Sie dazu auch das folgende Video:
Patientengeschichte: Warum eine Zahnspange mehr als Ästhetik ist
- Drittens können durch Zahnregulierungen im Kindesalter Kieferfehlstellungen behoben werden, die später oft nur noch chirurgisch gelöst werden können.
- Viertens: Nicht zur Beratung zu kommen, kann bedeuten, den besten Behandlungszeitpunkt – und damit den Anspruch auf die Gratis Zahnspange – zu versäumen.
- Last but not least: Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

So läuft es ab: In drei Schritten zur Gratis Zahnspange
- Kostenlosen Beratungstermin buchen Online oder telefonisch bei Zahnregulierung Eltz oder Zahnregulierung Votiv. Sie brauchen keine Überweisung – nur die e-card Ihres Kindes.
- Beratungsgespräch und Einstufung Der Kieferorthopäde untersucht die Zähne und den Kiefer Ihres Kindes und stellt fest, ob eine Fehlstellung der Stufe IOTN 4 oder 5 vorliegt. Nur Vertragskieferorthopäden dürfen diese Einstufung bewilligungsfrei vornehmen.
- Behandlungsstart Liegt ein Anspruch vor, werden die Unterlagen (digitaler 3D-Scan, Fotos, Röntgen) erstellt, ein Behandlungsplan ausgearbeitet und die Zahnspange eingesetzt – für Sie vollkommen kostenlos, inklusive aller Kontrolltermine und des ersten Retainers zum Abschluss.

Geschichte der Gratis Zahnspange
Mit der Einigung zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Zahnärztekammer wurde die „Gratis-Zahnspange“ 2014 beschlossen und am 1. Juli 2015 eingeführt – eine große finanzielle Entlastung für tausende Familien in Österreich. Seit der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) im Jahr 2020 gelten die Regeln österreichweit einheitlich.
Die Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sieht genauer gesagt Folgendes vor:
- Kleinere Kinder im Milch- oder Wechselgebiss werden mit abnehmbaren Zahnspangen behandelt (interzeptive Behandlung, Behandlungsbeginn in der Regel vor dem 10. Geburtstag).
- Bei Kindern und Jugendlichen mit bleibenden Zähnen erfolgt die Hauptbehandlung mit einer festsitzenden Zahnspange (Metallbrackets).

Die Voraussetzung für die Gratis-Zahnspange ist eine vorliegende Behandlungsnotwendigkeit, die mithilfe der internationalen IOTN-Klassifizierung beurteilt wird. Eine Notwendigkeit besteht in diesem Zusammenhang bei den Fehlstellungsstufen 4 oder 5.
Kein Grund zur Sorge besteht bei leichteren Fehlstellungen der IOTN-Stufen 1 bis 3: Hier leistet die Krankenkasse weiterhin – nach Bewilligung – einen Kostenzuschuss zur kieferorthopädischen Behandlung (bei der ÖGK derzeit 821,80 Euro pro Behandlungsjahr, Tarif 2026).
Insgesamt wurden für die Gratiszahnspange jährlich rund 80 Millionen Euro budgetiert. Der Hauptverband ging bei der Einführung davon aus, dass rund 22.500 Kinder pro Jahr eine Zahnspange bekommen, von denen etwa 80 Prozent bei einem der rund 180 österreichischen Vertrags-Kieferorthopäden behandelt werden, während die restlichen 20 Prozent auf Ambulatorien entfallen.
ORF-Beitrag zur Gratis Zahnspange
Sehen Sie hier die Kieferorthopädin Dr. Maija Eltz im ZIB Magazin zur Gratis Zahnspange auf ORF 1.

Wer bekommt die Gratiszahnspange?
Seit 1. Juli 2015 gibt es in Österreich die Gratiszahnspange. Jeder Patient kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein kostenloses kieferorthopädisches Beratungsgespräch beim Vertragskieferorthopäden in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Behandlung auf Kassenkosten ist eine Fehlstellung der Stufe IOTN 4 oder 5. Die genauen Voraussetzungen finden Sie hier:
Voraussetzungen
Kurz beantwortet: Die wichtigsten Fragen
Ist die Gratis Zahnspange wirklich kostenlos?
Ja – wenn Ihr Kind die Voraussetzungen (unter 18 Jahre, IOTN 4 oder 5) erfüllt und die Behandlung bei einem Vertragskieferorthopäden wie Zahnregulierung Eltz oder Zahnregulierung Votiv erfolgt, fallen für Beratung, Diagnostik, die Zahnspange mit Metallbrackets, alle Kontrolltermine und den ersten Retainer keine Kosten an. Bei einem Wahlkieferorthopäden ersetzt die Kasse dagegen nur 80 Prozent des Kassentarifs – die Differenz zum Honorar zahlen Sie selbst.
Ab welchem Alter soll ich mit meinem Kind zur Beratung kommen?
Ein erster Blick durch den Kieferorthopäden ist ab etwa 5 bis 6 Jahren sinnvoll. Schwere Kieferfehlstellungen lassen sich im Wechselgebiss mit einer abnehmbaren Spange besonders gut beeinflussen. Die festsitzende Zahnspange kommt meist ab etwa 11 bis 13 Jahren zum Einsatz, wenn alle bleibenden Zähne da sind.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Bei den beiden Wiener Vertragsinstituten Zahnregulierung Eltz und Zahnregulierung Votiv gibt es derzeit kurze Wartezeiten – Erstberatungstermine sind kurzfristig online oder telefonisch verfügbar.
Was passiert, wenn mein Kind die Voraussetzungen nicht erfüllt?
Dann hat Ihr Kind keine schwere Fehlstellung – eine gute Nachricht. Ist trotzdem eine Behandlung sinnvoll, beraten Sie die Institute zu den Möglichkeiten: Die Krankenkasse leistet nach Bewilligung einen Kostenzuschuss, viele Institute bieten zinsfreie Ratenzahlung, und statt silberner Brackets können auch unsichtbare Zahnschienen gewählt werden.
Wo gibt es die Gratis Zahnspange und was sollte ich beachten?
Achten Sie bei der Wahl Ihrer Kieferorthopädie darauf, ob diese zu den wenigen Vertragsinstituten für die Gratiszahnspange zählt – nur dann ist die Behandlung garantiert ohne Zuzahlung. In Wien empfehlen wir die beiden zertifizierten Institute Zahnregulierung Eltz und Zahnregulierung Votiv:


