Häufige Fragen & Wissenswertes zur Gratis Zahnspange
Ist die Gratis Zahnspange wirklich gratis?
Ja, wenn Sie ein für die Gratiszahnspange zertifiziertes wählen. Auf dieser Seite finden Sie Anbieter. Zertifiziert bedeutet für Sie, dass die Gratis Zahnspange tatsächlich für Sie gratis ist. Das ist nicht selbstverständlich. Erfüllt ein Zahnarzt nämlich die Kriterien (etwa Ausbildungsnachweise, etc.), leistet die Kasse trotzdem nur einen Kostenersatz in Höhe von 80 Prozent des vertraglich festgelegten Tarifes. Wie viel Sie dann zahlen, hängt letztendlich davon ab, wie viel der Wahlarzt für seine Leistung verlangt. Da der Betrag auch deutlich über dem festgelegten Tarif liegt, kann dies mehrere Tausend Euro betragen.
An wen wende ich mich für eine Beratung?
Sie sollten sich an einen Zahnarzt wenden, der sich auf Zahnregulierungen spezialisiert hat. Diese werden auch als Kieferorthopäden bezeichnet. Kieferorthopäden haben zusätzlich zu ihrem Facharztstudium für Zahnmedizin noch eine mehrjährige Zusatzausbildung gemacht, um zu lernen, wie man Zahn- und Kieferfehlstellungen korrigiert. Sie fokussieren sich in der Regel auch ausschließlich auf Zahnregulierungen und bieten sonst keine klassischen Zahnarztleistungen wie Plomben oder Zahnaufbauten an. Auf dieser Seite finden Sie Anbieter.
Außerdem sollte der Kieferorthopäde aus zwei Gründen natürlich auch Anbieter der Gratiszahnspange sein. (1) Sonst kann es sein, dass Sie für die Beratung zahlen müssen. (2) Nur Vertragskieferorthopäden können bewilligungsfrei die Einstufung vornehmen, ob Ihr Kind die Gratiszahnspange erfüllt.
Wann soll ich zur Beratung kommen?
Wir empfehlen Eltern von Kindern ab 5-6 Jahren, einen Beratungstermin für eine Zahnregulierung bei einem Kieferorthopäden zu vereinbaren.
Was sind die Voraussetzungen für die kostenlose Zahnspange?- Der behandelnde Zahnarzt ist Vertragspartner für Kieferorthopädie.
- Der Patient ist beim Einsetzen der Zahnspange unter 18 Jahre alt.
- Die Zähne weisen eine massive Fehlstellung auf (= IOTN 4 oder 5)
- Es werden keine kosmetischen Spangen (z.B. mit weißen Brackets) oder Schienen wie Invisalign eingesetzt.
Gibt es die Gratis-Zahnspange bei allen Fehlstellungen?
Nein. Die Zahnspange ist für Kinder und Jugendliche nur dann kostenlos, wenn ihre Zähne eine Mindestabweichung von der idealen Zahnstellung aufweisen. Die Kiefer und Zahnfehlstellung muss einen Schweregrad der Stufe IOTN 4 oder 5 aufweisen.
Was kann ich mir als Laie unter einer Fehlstellung IOTN 4 oder 5 vorstellen?
Es handelt sich dabei um massive Zahn- oder Kieferfehlstellungen.
Kann ich selbst feststellen, ob mein Kind die Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange erfüllt?
Nein, die Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit anhand der internationalen IOTN-Klassifizierung kann nur durch einen qualifizierten Vertrags-Kieferorthopäden erfolgen.
Bekomme ich die Gratis-Zahnspange bei jeder Zahnärztin/jedem Zahnarzt?
Nein, gratis wird die Zahnspange nur bei einem Vertragskieferorthopäden angeboten.
Was, wenn mein Kind nicht die Voraussetzungen für die Gratiszahnspange erfüllt?
Es gibt mehrere Gründe, sich in diesem Fall zu freuen. Erstens bedeutet das, dass Ihr Kind keine massive Zahn- und Kieferfehlstellung hat. Das ist per se ja schon erfreulich. Zweitens kann man in diesen Fällen auch zu unsichtbaren Zahnschienen wie Invisalign statt zu silbernen Brackets greifen. Dies ist etwa bei erhöhtem Kariesrisiko zu empfehlen.
Braucht mein Kind eine Zahnregulierung, wenn die Fehlstellung nicht massiv ist?
Das muss im Beratungsgespräch beurteilt werden. Grundsätzlich gibt es sehr wohl gute Gründe, auch leichte bis mittelschwere Fehlstellungen schon bei Kindern und Jugendlichen zu behandeln:
- Gesundheitlichen Gründe: Durch eine Zahnregulierung können Sie Ihrem Kind Schäden durch Knirschen, Karies, Schäden am Kiefergelenk, etc. ersparen.
- Ästhetische Gründe: Ein gesundes Lächeln ist auch immer ein schönes Lächeln. Dies geht oft mit einem höheren Wohlbefinden und Selbstbewusstsein einher.
- Finanzielle Gründe: Eine Zahnregulierung erspart Ihnen in vielen Fällen langfristig Geld. Leider zeigt sich oft, dass die Folgekosten auf Grund von einer nicht behandelten Zahn- und Kieferfehlstellung ein Vielfaches von dem betragen, was eine Zahnregulierung kostet. So kann allein Zähneknirschen so viel wertvolle Zahnsubstanz zerstören, dass die Sanierung weit über EUR 10.000 kostet.
Wie viel kostet eine Zahnregulierung, wenn nicht mit der Gratis Zahnspange behandelt werden kann?
Die Kosten hängen natürlich von der Komplexität des Falls und der verwendeten Methode ab. Generell lässt sich sagen, dass die Wiener Zahnärztekammer eine Richtwert von rund EUR 6.000 empfiehlt. Für Kinder kann dies jedoch auch niedriger liegen.
Viele Patienten schätzen daher die Möglichkeit der zinsfreien Ratenzahlung, wie sie von manchen Kieferorthopädien angeboten wird. Nur die Materialkosten sind anzuzahlen. Die Anzahl der Raten können Sie frei wählen (bis zu 6 Monate über die geplante Behandlungsdauer hinaus). Die Höhe der monatlichen Ratenzahlung liegt in der Regel zwischen EUR 100 und EUR 200. So machen sie ein gesundes und schönes Lächeln für Kinder leistbar.
So kostet die Zahnspange noch weniger
- Ca. EUR 600 von der Versicherung: Die Wiener Gebietskrankenkasse refundiert in vielen Fällen und bei entsprechenden Schweregrad pro Behandlungsjahr ca. EUR 300. In der Regel können zwei Behandlungsjahre eingereicht werden. Privatversicherungen oder andere Landeskrankenkassen können sogar höhere Zuschüsse leisten.
- Ca. EUR 300 von der Steuer: Beim Lohnsteuerausgleich unter "außergewöhnliche Belastungen" können alle Zahlungen, die im vergangenen Jahr getätigt wurden, geltend gemacht werden. Je nach Einkommen, Anzahl der Kinder, ... variiert dieser Betrag natürlich von Patient zu Patient. Nimmt man allerdings ein durchschnittliches Einkommen, kann dies zu mehreren hundert Euro Steuerersparnis führen.
- Ca. EUR 249 bei Sofortzahlung: Um die finanzielle Leistbarkeit von Zahnregulierungen zu unterstützen, bieten wir natürlich auch Ratenzahlungen an. Der administrative Aufwand dafür ist jedoch enorm. Aus diesem Grund setzen wir Anreize für jene Patienten, die ihre Behandlung in einem Betrag vor Behandlungsbeginn bezahlen. In diesem Fall gibt es einen Discount auf die Kosten der Zahnregulierung von 5 Prozent. Bei beispielhaften Behandlungskosten von EUR 4980 spart sich ein Sofortzahler weitere 249 Euro.
Warum sollte man Zahnfehlstellungen korrigieren lassen?
Zahnfehlstellungen haben nicht nur ästhetische Auswirkungen, sie können, sofern unbehandelt, die weitere Entwicklung des Kindes hemmen oder stören. Die Auswirkungen von Zahnfehlstellungen sind vielfältig, die Palette spannt sich von erhöhter Verletzungsgefahr bei Sport und Spiel bis zu dauerhaften und schmerzhaften Kieferproblemen sowie chronischen Entzündungen im Mundbereich. Eine Zahnregulierung sichert also nicht nur optimale Zahngesundheit, sondern kann in weiterer Folge Sprachstörungen beheben, sowie Kiefergelenk und Nackenmuskulatur entspannen und sogar eventuellen Fehlentwicklungen der Wirbelsäule vorbeugen.
Mit welchem Alter wäre der ideale Startpunkt für eine Zahnspange?
Wenn man rechtzeitig mit einer kieferorthopädischen Behandlung, genauer gesagt mit einer Zahnspange beginnt, kann man sich Spätfolgen wie Operationen oder schwerwiegende Fehlstellungen und damit verbundene gesundheitliche Folgeschäden im späteren Leben ersparen.
Aber wann hat man das richtige Alter für eine Zahnspange erreicht? Prinzipiell kann man nie früh genug damit anfangen. „Am besten, Sie kommen so früh wie möglich zu uns“, lädt Dr. Maija Eltz, die das Eltz Institut für Zahnregulierungen gegründet und sich ausschließlich auf die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen spezialisiert hat, zur Erstberatung ein. „Einem Kieferorthopäden genügt meist ein gründlicher Blick, um festzustellen, ob eine Zahnspange überhaupt notwendig ist oder künftig sein wird. Ist eine Regulierung nicht unmittelbar notwendig, empfiehlt sich ein weiterer Kontrolltermin ein Jahr später. Ein Besuch zahlt sich also in jedem Fall aus.“, sagt DDr. Bärbel Reistenhofer von Zahnregulierung Votiv.
Die Prozedur selbst wird dem Alter des Kindes entsprechend durchgeführt. Für Kinder im Milchgebiss und frühem Wechselgebiss, also im Alter von ca. sechs bis acht Jahren, kommt die sogenannte „Phase 1“ Behandlung zum Tragen. Im Zuge dieser „interzeptiven Therapie“ wird in die Entwicklung des Kindes eingegriffen, um diese zu verbessern. Verwendet werden meist entweder abnehmbare Zahnspangen (Nacht-Zahnspangen) oder Kunststoffteile, die kurzzeitig einzementiert werden, etwa bei verkehrten Überbissen oder seitlichen Kreuzbissen.
Hat das Kind im Alter von ca. 12 Jahren nun alle bleibenden Zähne, beginnt die „Phase 2“, im Zuge derer nun Feineinstellungen beziehungsweise Korrekturen und Rotationen kleiner Fehlstellungen für ein möglichst perfektes Endergebnis vorgenommen werden. Die Phase 2 Behandlung wird zumeist mit festsitzender Spange behandelt.
Kann auch ein „normaler“ Zahnarzt die Behandlung übernehmen?
Die Gratiszahnspange ist nur bei ausgewählten Kieferorthopäden erhältlich – und das macht durchaus Sinn: "Kieferorthopäden sind Zahnärzte, die im Zuge einer drei- bis vierjährigen universitären bzw. parauniversitären Zusatzausbildung theoretisches und praktisches Schwerpunktwissen zu den Themen Gebissentwicklung, Zahnstellung und Kiefergelenkfunktionalität erwerben“, so Dr. Eltz, selbst zertifiziertes Mitglied des Austrian Boards of Orthodontists.
Wer bekommt die Gratiszahnspange?
Die Phase 1 wird – wie bisher schon – in den meisten Fällen von der Krankenkasse zur Gänze übernommen. Die Neuerungen der Gratiszahnspangen-Regelung 2015 betreffen hauptsächlich Phase 2. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind u.a.:
- Das Kind muss zu Beginn der Behandlung unter 18 Jahre alt sein.
- Die Kosten werden nur bei komplexen Fehlstellungen übernommen.
Die Komplexität wird nach IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) bestimmt. Das ist eine Aufgabe, die nur ein ausgewiesener Kieferorthopäde mit Kassenvertrag erfüllen kann. Nur bei IOTN 4 und 5 wird die Zahnspange von der Kassa übernommen.
Dr. Reistenhofer gibt in diesem Zusammenhang außerdem zu bedenken, dass die Krankenkassen ausschließlich die Kosten für sichtbare, silberfarbene Brackets übernehmen. Soll hier mit „unsichtbaren“, also zahnfarbenen oder transparenten Spangen gearbeitet werden, sind sämtliche Behandlungskosten vom Patienten beziehungsweise seinen Sorgeberechtigten, wie bei einer privatärztlichen Behandlung, selbst zu tragen.
Mein Kind erfüllt die Kriterien nicht, was kann ich tun?
Wenn Ihr Kind unter 15 ist und eine leichte Zahnfehlstellung hat, oder über 18 ist und eine schwere Zahnfehlstellung hat, können Sie eine normale Behandlung mittels festsitzender Brackets oder unsichtbarer Zahnschienen bei Zahnregulierung Eltz oder Zahnregulierung Votiv buchen.
Wenn Ihr Kind über 15 ist und eine leichte Zahnfehlstellung hat, können Sie alternativ auch bei SayCheeese - die unsichtbare Zahnspange aus Wien einen Termin buchen.